Dezernat LALLF 710
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben! Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.
Zuständigkeit für
Mecklenburg-Vorpommern
- Angelerlaubnis beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
- Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang genehmigen lassen
- Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister ändern
- Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister erteilen
- Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen erteilen
- Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fahrzeug ändern
- Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen
- Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
- Fischerei mit Besteckzeesen genehmigen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
- Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren
- Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
- Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen