BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Beschreibung
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
- Ihres Schulbesuchs oder
- unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs.
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
Ihre Eltern und/oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner haben kein höheres Einkommen.
- Sie selbst haben kein oder nur ein geringes Einkommen, zum Beispiel aus einem „Minijob“.
- Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres von EUR 15.000 oder ab der Vollendung des 30. Lebensjahres von EUR 45.000 oder nur geringfügig darüber.
- Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an.
- Altersgrenze: Vollendung des 45. Lebensjahres (Ausnahmen sind möglich)
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihr Ehegatte/Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen.
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).
Der monatliche Bedarf für Schülerinnen und Schüler beträgt:
- Wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen:
- EUR 421, wenn Sie eine Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen,
- EUR 262, wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
- EUR 474, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen:
- Insgesamt EUR 632, wenn Sie eine weiterführende allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachoberschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
- Insgesamt EUR 736, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.
- Wenn Sie ein Kind haben, das jünger als 14 Jahre ist und in Ihrem Haushalt lebt, erhalten Sie zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag: EUR 160 für jedes Kind.
Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen, können Sie BAföG erhalten. Bei einem Auslandsaufenthalt werden Zuschläge zu den Reisekosten für die Hin- und Rückreise gewährt.
Folgende Beträge werden angerechnet, das heißt, sie verringern Ihren BAföG-Bedarf:
- Das Einkommen Ihrer Eltern und/oder Ihres Ehegatten/Lebenspartners im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums, wenn er über dem Freibetrag liegt. Der Freibetrag ist:
- EUR 2.415, wenn Ihre Eltern zusammenleben,
- EUR 1.605 je Elternteil, wenn Ihre Eltern getrennt leben und
- EUR 1.605 für einen möglichen Ehegatten/Lebenspartner.
- von dem so ermittelten Elterneinkommen bleiben weitere 50 % - sowie für jedes Geschwisterkind in nicht förderfähiger Ausbildung zusätzlich 5 % - anrechnungsfrei
- Hinweis: Wenn Ihre Eltern oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner aktuell deutlich weniger verdienen als im vorletzten Jahr vor Bewilligung, können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen.
- Elternunabhängiges BAföG: Das Einkommen Ihrer Eltern wird nicht herangezogen, wenn Sie
- nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig waren oder
- eine dreijährige Ausbildung gemacht haben und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig waren (bei kürzerer Ausbildung entsprechend längere Erwerbstätigkeit).
- In bestimmten Ausnahmefällen, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre alt sind
- Ihr eigenes Einkommen, wenn es mehr als EUR 520 pro Monat beträgt.
- Ihr eigenes Vermögen, soweit es bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres höher als EUR 15.000 oder ab der Vollendung des 30. Lebensjahres höher als EUR 45.000 ist.
Hinweis: Ausgangspunkt für die Einkommensberechnung ist grundsätzlich die Summe der positiven Einkünfte. Im Ausbildungsförderungsrecht ist das das Bruttoeinkommen abzüglich der
- Werbungskosten,
- Sozialpauschale und der
- tatsächlich geleistete Steuern, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.
Wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhalten Sie elternunabhängiges BAföG. Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihr Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die außerhalb der EU absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 12 Wochen dauern. Pflichtpraktika innerhalb der EU-Mitgliedstaaten können auch gefördert werden, wenn sie kürzer als zwölf Wochen sind.
Hinweise für Schwerin: Ausbildungsförderung - für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Über die Gewährung von Förderungsleistungen wird in der Regel für ein Schuljahr (auch Bewilligungszeitraum genannt) entschieden.
- Um eine nahtlose Weiterzahlung zu sichern, sollte der neue Antrag möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages gestellt werden.
BAföG können unter folgendem Link auch online benatragen: bafög-digital.de
- Über die Gewährung von Förderungsleistungen wird in der Regel für ein Schuljahr (auch Bewilligungszeitraum genannt) entschieden.
- Um eine nahtlose Weiterzahlung zu sichern, sollte der neue Antrag möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages gestellt werden.
BAföG können unter folgendem Link auch online benatragen: bafög-digital.de
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Schulverwaltung und BAFöG
Beschreibung
Zur Fachgruppe Bildung gehört die Schulverwaltung, Kindertagesförderung und das BAföG-Kompetenzzentrum.
Die Landeshauptstadt Schwerin ist Schulträgerin der staatlichen Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien Beruflichen Schulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Abendgymnasien. Sie hat die Sachkosten für die sog. „äußere Schulverwaltung“ zu tragen. Sie ist insbesondere Eigentümerin der Schulgebäude, hat für die Ausstattung der Schulen und die Beschaffung der Lernmittel Sorge zu tragen. Darüber hat die Landeshauptstadt Schwerin als „Planungsträgerin“ die Schulentwicklungspläne für die allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Schulen aufzustellen, in denen das Schulnetz in der Landeshauptstadt Schwerin für fünfjährige Planungszeiträume festgeschrieben wird.
Besuchen Kinder die Krippe, den Kindergarten, Hort oder werden von Kindertagespflegepersonen betreut ist die Landeshauptstadt Schwerin als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Platzbewilligungen und etwaige Anträge auf Ermäßigung von Elternbeiträgen zuständig. Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder bei der Kindertagespflege setzt voraus, dass die Einrichtungsträger und die Kindertagespflegepersonen über entsprechende Betriebserlaubnisse verfügen, für deren Erteilung die Landeshauptstadt ebenfalls zuständig ist. Nicht zuletzt führt die Landeshauptstadt Schwerin mit den Einrichtungsträgern die Verhandlungen über die Kosten für einen Platz in Krippe, Kita und Hort und setzt die Platzkosten für die Betreuung in der Kindertagespflege fest.
Das BAföG-Kompetenzzentrum für die Landeshauptstadt Schwerin und den Landkreis Ludwigslust-Parchim reicht Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz aus.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 545-2011
E-Mail: mgabriel@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Bafög, Bildung, Hort, Kindergarten, Kita, Kitaförderung, Schule, Schulentwicklungsplanung, Sport
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
- Gegebenenfalls Kopie des
- Personalausweises,
- Passes oder
- aktuellen Aufenthaltstitels
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie
- des Mietvertrages oder
- der Meldebescheinigung
- Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
- Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
- Lohnabrechnung, Nebenjob, Werkvertrag,
- Waisenrentenbescheid,
- Stipendiumsbescheid oder
- Riester-Renten-Bescheinigung
- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
- Wenn Sie ein Auto haben:
- Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
- Kraftfahrzeugschein.
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Hinweise für Schwerin: Ausbildungsförderung - für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Bitte reichen Sie konkret folgende Unterlagen ein:
- Formblatt 01 (Antrag)
- Formblatt 02 (von der Schule auszufüllen)
- Kopie des Personalausweises (falls Kontoinhaber nicht der Antragssteller ist)
- aktueller Aufenthaltstitels / Aufenthaltserlaubnis (bei Ausländern)
- Formblatt 03 (Einkommenserklärung der Eltern – ist von jedem Elternteil gesondert auszufüllen, egal ob diese verheiratet sind, in einem Haushalt leben oder ähnliches)
- Nachweis zum Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (z.Bsp. durch Steuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstabrechnungen, Sozialleistungsbescheid, Rentenbescheid, etc.)
- ggf. Nachweise zu Geschwisterkindern (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, etc.)
Bitte reichen Sie konkret folgende Unterlagen ein:
- Formblatt 01 (Antrag)
- Formblatt 02 (von der Schule auszufüllen)
- Kopie des Personalausweises (falls Kontoinhaber nicht der Antragssteller ist)
- aktueller Aufenthaltstitels / Aufenthaltserlaubnis (bei Ausländern)
- Formblatt 03 (Einkommenserklärung der Eltern - ist von jedem Elternteil gesondert auszufüllen, egal ob diese verheiratet sind, in einem Haushalt leben oder ähnliches)
- Nachweis zum Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (z.Bsp. durch Steuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstabrechnungen, Sozialleistungsbescheid, Rentenbescheid, etc.)
- ggf. Nachweise zu Geschwisterkindern (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, etc.)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
- weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
- Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können,
- Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
- Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
- Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder
- höhere Fachschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, die nicht nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist,
- Sie die Schule in Vollzeit besuchen.
- Sie Ausländer sind und zum Beispiel:
- ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
- Unionsbürger sind und als Arbeitnehmer oder Selbstständige unionsrechtliche freizügigkeitsberechtigt sind beziehungsweise als Kind oder Ehegatte eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind,
- eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen entsprechenden Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen inne haben oder
- sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit gearbeitet haben.
Hinweis:
Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
Praktikum:
Sie erhalten BAföG für das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei einem Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU können auch kürzere Praktika gefördert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- In der Regel Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:
- Registrieren Sie sich bei BAföG Digital und legen Sie ein „einfaches“ Nutzerkonto an.
- Füllen Sie online mittels des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt.
- Alternativ zur Anlegung eines Nutzerkontos bei BAföG Digital können Sie sich auch mittels der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises registrieren.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Hinweise für Schwerin: Ausbildungsförderung - für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Hier können Sie Bafög online benatragen: bafög-digital.de
Hier können Sie Bafög online benatragen: bafög-digital.de
Fristen
Es gibt keine Frist, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Bearbeitungsdauer
Können bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen
- die erforderlichen Feststellungen durch das Amt nicht binnen 6 Kalenderwochen getroffen oder
- Zahlungen nicht binnen 10 Kalenderwochen geleistet werden,
wird durch das Amt eine Abschlagszahlung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs geleistet.
4 bis 6 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Falsche oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen können strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu Unrecht gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
- Sie müssen dem Amt für Ausbildung jede Änderung der wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse unverzüglich schriftlich mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sich Ihr Einkommen ändert, Sie die Ausbildung wechseln, abbrechen, beenden oder wenn Ihre Geschwister das tun.
- Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können die zum erzielten Einkommen beziehungsweise zum Vermögen gemachten Angaben durch Datenabgleich bei den zuständigen Stellen überprüft werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 11.08.2023
Stichwörter
Zweiter Bildungsweg, BAföG für Schüler, BAföG, Ausbildungsförderung, Bildungsweg, Abendschule, BAföG im Ausland, schulische Ausbildung, Praktikumsfinanzierung, BAföG beantragen, Bundesausbildungsförderung, BAföG-Auslandszuschuss, BaföG, Bafög, Bildungsdarlehen, Schüler an Abendgymnasien, BAföG-Anspruch, Schüler an Kollegs, Schulische Ausbildung, Schulabschluss finanzieren, Schüler an höheren Fachhochschulen, Azubi, Praktikum finanzieren, Elternunabhängiges BAföG, BAföG-Antrag
Metainformation
- Ursprungsportal: Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende beantragen
- Ursprungsportal: Ausbildungsförderung - für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Schwerin, Landeshauptstadt
- Ursprungsportal: Ausbildungsförderung - für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Schwerin, Landeshauptstadt