Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Bildung

Beschreibung

Zur Fachgruppe Bildung gehört die Schulverwaltung, Kindertagesförderung und das BAföG-Kompetenzzentrum.

Die Landeshauptstadt Schwerin ist Schulträgerin der staatlichen Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien Beruflichen Schulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Abendgymnasien. Sie hat die Sachkosten für die sog. "äußere Schulverwaltung" zu tragen. Sie ist insbesondere Eigentümerin der Schulgebäude, hat für die Ausstattung der Schulen und die Beschaffung der Lernmittel Sorge zu tragen. Darüber hat die Landeshauptstadt Schwerin als "Planungsträgerin" die Schulentwicklungspläne für die allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Schulen aufzustellen, in denen das Schulnetz in der Landeshauptstadt Schwerin für fünfjährige Planungszeiträume festgeschrieben wird.

Besuchen Kinder die Krippe, den Kindergarten, Hort oder werden von Kindertagespflegepersonen betreut ist die Landeshauptstadt Schwerin als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Platzbewilligungen und etwaige Anträge auf Ermäßigung von Elternbeiträgen zuständig. Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder bei der Kindertagespflege setzt voraus, dass die Einrichtungsträger und die Kindertagespflegepersonen über entsprechende Betriebserlaubnisse verfügen, für deren Erteilung die Landeshauptstadt ebenfalls zuständig ist. Nicht zuletzt führt die Landeshauptstadt Schwerin mit den Einrichtungsträgern die Verhandlungen über die Kosten für einen Platz in Krippe, Kita und Hort und setzt die Platzkosten für die Betreuung in der Kindertagespflege fest.

Das BAföG-Kompetenzzentrum für die Landeshauptstadt Schwerin und den Landkreis Ludwigslust-Parchim reicht Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz aus.

Adresse

Hausanschrift

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Parkplätze

  • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30  Gebühren: ja
  • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4  Gebühren: ja
  • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123  Gebühren: ja
  • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Intercity
  • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
    Linien:
    • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Straßenbahn: 1, 4
  • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
    Linie:
    • Straßenbahn: 2

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 545-2011

E-Mail: mgabriel@schwerin.de

Bankverbindung

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

BIC: COBADEFF140

Bankinstitut: Commerzbank AG

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

BIC: GENODEF1SN1

Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

BIC: HYVEDEMM300

Bankinstitut: HypoVereinsbank

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

BIC: NOLADE21LWL

Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

BIC: BYLADEM1001

Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

BIC: DEUTDEBRXXX

Bankinstitut: Deutsche Bank AG

Zuständigkeit für

Stichwörter

Bafög, Bildung, Hort, Kindergarten, Kita, Kitaförderung, Schule, Schulentwicklungsplanung, Sport

Version

Technisch geändert am 12.09.2024

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de