Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Wohnsitzregelung

    Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen

    Hinweise für Schorndorf

    Sie erhalten zusammen mit Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis eine Wohnsitzauflage, wenn Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Schorndorf

    Sie erhalten zusammen mit Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis eine Wohnsitzauflage, wenn Sie

    • als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt worden sind oder
    • Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen erhalten haben, beispielsweise aufgrund eines Abschiebungsverbotes.

    Diese Wohnsitzauflage gilt

    • ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis,
    • für drei Jahre und
    • für das Bundesland, in dem Sie während Ihres Asylverfahrens gelebt haben oder in welches Sie im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens zugewiesen oder in das Sie verteilt wurden.

    Zudem kann ein konkreter Wohnort festgelegt werden, an dem alles vorhanden ist, damit Sie sich gut integrieren können, zum Beispiel angemessener Wohnraum.

    Die Wohnsitzverpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

    Online-Dienste

    Wohnsitzauflage ändern beantragen

    ID: L100022_935a907976c7128fbefb2972254d596336e822ebe5ab7e120ed03bfa5e0b8d2d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Wohnsitzauflage ändern beantragen

    ID: L100022_e9d33b4335eb1aab8211211c681207c8fdfead763043378a0b42aa30cf535b7a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schorndorf (Stadt Schorndorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    73614 Schorndorf

    Postfachadresse

    Postfach 15 60

    73605 Schorndorf

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07181 602-0

    E-Mail: stadt@schorndorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländerwesen (Ausländerwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Urbanstraße 24

    73614 Schorndorf

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Für einen Besuch in der Schorndorfer Ausländerbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können unter www.schorndorf.de/terminvereinbarung oder per Telefon unter 07181 602-3110 vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7181 602 6008

    E-Mail: auslaenderbehoerde@schorndorf.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schorndorf

    Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Grund Ihres Umzugswunsches ab.
    Sie müssen die Voraussetzungen für die Aufhebung der Wohnsitzauflage nachweisen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schorndorf

    Ihnen oder einer anderen Person aus Ihrer Familie steht an einem anderen Ort zur Verfügung:

    • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit
      • mindestens 15 Stunden wöchentlich und
      • einem Einkommen von mindestens 820 Euro monatlich oder
    • ein den Lebensunterhalt überwiegend sicherndes Einkommen oder
    • ein Ausbildungs- oder Studienplatz.

    Oder:

    Eine andere Person aus Ihrer Familie lebt an einem anderen Wohnort.

    Andere Personen aus Ihrer Familie sind ausschließlich:

    • Ihr Ehegatte,
    • Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder
    • Ihr minderjähriges Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben.

    Ebenso muss eine Wohnsitzauflage aufgehoben werden, um eine Härte zu vermeiden.

    Das ist vor allem der Fall, wenn

    • nach Einschätzung des zuständigen Jugendamtes Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit Ortsbezug beeinträchtigt würden, zum Beispiel die Förderung in Einrichtungen der Tagespflege oder Kindertagespflege,
    • aus anderen dringenden persönlichen Gründen die Übernahme durch ein anderes Land zugesagt wurde oder
    • für Sie aus sonstigen Gründen vergleichbare unzumutbare Einschränkungen entstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Schorndorf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schorndorf

    Beantragen Sie die Aufhebung schriftlich bei der zuständigen Stelle.

    Stimmt sie Ihrem Antrag zu, ändert sie Ihre Auflage oder hebt sie auf.

    Lehnt sie Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Schorndorf

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schorndorf

    Die Bearbeitung ist abhängig vom Einzelfall und kann mehrere Wochen dauern.

    Kosten

    Hinweise für Schorndorf

    Erhalten Sie Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, müssen Sie keine Gebühr bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schorndorf

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en