Ausländerwesen (Ausländerwesen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Für einen Besuch in der Schorndorfer Ausländerbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können unter www.schorndorf.de/terminvereinbarung oder per Telefon unter 07181 602-3110 vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7181 602 6008
E-Mail: auslaenderbehoerde@schorndorf.de
Zuständigkeit für
Schorndorf
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen