Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr- Kreis beantragen

    Hinweise für Weinstadt

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Weinstadt

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.


    Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

    Online-Dienste

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_9fc82847b12282edda56ef51c18270d08905bc0fcd43f4b95f0b2fc6bb5ee4da

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_c4dee69e4f0f09376fa42d3c798f0209b77fdd370e266a6990bb8f2dc6c3a02c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Weinstadt (Stadt Weinstadt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 40

    71365 Weinstadt

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    71384 Weinstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07151/693-0

    Fax: 07151/693-290

    E-Mail: info@weinstadt.de

    De-Mail: info@weinstadt.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 40

    71365 Weinstadt

    Hausanschrift

    Traubenstraße 2

    71384 Weinstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07151 693 275

    Telefon Festnetz: 07151 639 272

    Fax: 07151 693 129

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@weinstadt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weinstadt

    • Digitaler/Analoger Antrag
    • Kfz-Schein
    • IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weinstadt

    Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
    • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
    • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
    • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weinstadt

    Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.


    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Weinstadt

    keine

    Kosten

    Hinweise für Weinstadt

    Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weinstadt

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.


    Das dauerhafte Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.


    Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de