Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde)
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Postfachadresse
Postfach 11 40
71365 Weinstadt
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Zuständigkeit für
Weinstadt
- Ausnahme vom LKW-Fahrverbot in Ferienzeiten beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Handwerkerparkausweis beantragen
- Vorübergehendes Haltverbot einrichten