Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

    Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

    Diese Umwandlung müssen Sie beantragen.
    Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Bürgerbüro - Standesamt (Abteilung Bürgerbüro - Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurze Straße 33

    71332 Waiblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr Samstags ist an jedem ersten und dritten Samstag des Monats geöffnet. Das Bürgerbüro bleibt samstags geschlossen, wenn am Freitag vor bzw. am Montag nach dem betreffenden Wochenende ein Feiertag ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07151 5001-2577

    Fax: 07151 5001-2589

    E-Mail: standesamt@waiblingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
    • wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist.
      Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
      Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.

    Voraussetzungen

    Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Beide Partnerinnen oder Partner müssen die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe zusammen persönlich beantragen. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin muss die jeweils andere Person bestätigen, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.

    Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

    Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Grundsätzlich ist die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in einer Ehe gebührenfrei.

    Hinweis: In Ausnahmefällen können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
    Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de