Abteilung Bürgerbüro - Standesamt (Abteilung Bürgerbüro - Standesamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr Samstags ist an jedem ersten und dritten Samstag des Monats geöffnet. Das Bürgerbüro bleibt samstags geschlossen, wenn am Freitag vor bzw. am Montag nach dem betreffenden Wochenende ein Feiertag ist.
Kontakt
Zuständigkeit für
Waiblingen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Angleichung der Namensführung an das deutsche Namensrecht
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Feuerbestattung beantragen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namen nach der Scheidung ändern
- Naturbestattung beauftragen
- Seebestattung
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen