Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie haben das HOCH. Wir haben die ZEIT. Hier finden Sie unsere Trautermine.
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Heiraten gehört zu den schönsten Dingen der Welt. Unser Trauzimmer auch.
Sie haben das HOCH. Wir haben die ZEIT. Hier finden Sie unsere Trautermine.
Sie möchten einen schnellen Überblick zur Eheschließung?
Dann sehen Sie sich unseren Flyer Freiburg zum Heiraten schön! an.
Eine Übersicht zum Ablauf finden Sie unten im Abschnitt "Verfahrensablauf".
Unter "Erforderlichen Unterlagen" erfahren Sie, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Online-Dienste
Anfrage erforderliche Unterlagen zur Eheschließung/Fragebogen
Beschreibung
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, online oder per Post bei uns zu erfragen, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen. Sofern Sie unsere Rückantwort per einfacher E-Mail wünschen, tragen Sie bitte Ihre E-Maildresse ein. Denn nur so wird uns Ihre E-Mail bekannt. Nutzen Sie unser Formular bitte nur dann, wenn Ihnen die Informationen auf unserer Homepage nicht weitergeholfen haben.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag - Eheschließung anmelden
Beschreibung
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt derzeit grundsätzlich schriftlich. Nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag - Eheschließung anmelden".
Reichen Sie das Formular elektronisch ein und schicken es per Post an uns oder werfen es in den Briefkasten des Innenstadtrathauses ein. Alle notwendigen Unterlagen, mit Ausnahme der Ausweisdokumente, sind im Original beizulegen.
Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Waltershofen (Waltershofen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Hochdorf (Hochdorf)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
79095 Freiburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Tiengen (Tiengen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Munzingen (Munzingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Lehen (Lehen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Eheschließungen (Eheschließungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Opfingen (Opfingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Ebnet (Ebnet)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- bei Geburt im Inland:
Wir rufen die Daten zu Ihrer Geburt elektronisch bei Ihrem Geburtsstandesamt ab.
(Die Antwort kann einige Zeit in Anspruch nehmen!)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen aktuellen Ausdruck aus dem Geburtenregister vorzulegen.
(beim Standesamt am Geburtsort beantragen - Wenn Ihr Geburtsort Freiburg ist, nicht erforderlich) - bei Geburt im Ausland:
Wir empfehlen eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen - erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde:
Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
Wenn Sie in Freiburg gemeldet sind, kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie abrufen.
Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht. - bei einer Vorehe:
Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben. - bei einer vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft:
Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft beziehungsweise eine Sterbeurkunde - Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie die jeweilige Geburtsurkunde.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen.
Hinweis: Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit.
Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen.
Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.
Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland empfehlen wir eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
- Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein (zum Beispiel durch Scheidung oder Tod).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
1. Informationen einholen
Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).
Sie finden auch Informationen in unserem Flyer Freiburg zum Heiraten schön!.
Sie möchten in Freiburg heiraten, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.
2. Dokumente besorgen
Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.
3. Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt derzeit grundsätzlich schriftlich.
Bitte drucken Sie folgendes Formular aus und schicken Sie es per Post an uns oder werfen es in den Briefkasten des Innenstadtrathauses ein. Alle notwendigen Unterlagen (siehe Schritt 1) sind beizulegen.
Im Formular können Sie auch Ihren Wunschtermin für die standesamtliche Trauung eintragen.
Alle Trautermine finden Sie in unserem Traukalender. Bitte beachten Sie, dass die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Ehevoraussetzungen zu erfolgen hat, andernfalls ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
4. Bestätigung des Trautermins
Wenn alle Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.
5. Ihre standesamtliche Trauung
Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können die Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin anmelden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Freiburg im Breisgau
hängt vom Einzelfall ab
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00
- standesamtliche Trauung donnerstags und freitags: 45,00
- standesamtliche Trauung samstags: EUR 155,00 (Samstage ausschließlich wie im Traukalender aufgeführt)
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 90,00 (samstags 200 €)
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg