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    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

    Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Ellwangen (Jagst) (Stadt Ellwangen (Jagst))

    Adresse

    Lieferanschrift

    Spitalstraße 4

    73479 Ellwangen (Jagst)

    Hausanschrift

    Spitalstraße 4

    73479 Ellwangen (Jagst)

    Postfachadresse

    Postfach 13 54

    73473 Ellwangen (Jagst)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07961/84-0

    Fax: 07961/84-310

    E-Mail: info@ellwangen.de

    De-Mail: info@ellwangen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Spitalstraße 4

    73479 Ellwangen (Jagst)

    Hausanschrift

    Spitalstraße 4

    73479 Ellwangen (Jagst)

    Postfachadresse

    Postfach 13 54

    73473 Ellwangen (Jagst)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0796184200

    Fax: 0796184330

    E-Mail: buergerbuero@ellwangen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    • Führerschein
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
    • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
      Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

    Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Hier finden Sie die Liste der Straßen, welche zu Bewohnerparkgebieten zählen:

    Nr. 100 Bereich Kernstadt:

    • Aalener Straße
    • Adelbergergasse
    • Adelmannsgasse
    • Amtsgasse
    • An der Mauer
    • Apothekergasse
    • Bachgasse
    • Badgasse
    • Brauergasse
    • Färbergasse
    • Goldschmiedgasse
    • Hafnergasse
    • Hirtengasse
    • Klopfergasse
    • Kürschnergasse
    • Marienstraße
    • Marktplatz
    • Oberamtsstraße
    • Obere Straße
    • Pfarrgasse
    • Postgasse
    • Philipp-Jeningen-Platz
    • Priestertörle
    • Priestergasse
    • Schmiedstraße
    • Secklergasse
    • Spitalstraße
    • Stadtfischergasse
    • Sulzgasse
    • Zollgasse

    Nr. 300 Bereich Am Stelzenbach:

    • Am Stelzenbach
    • Sebastian-Merkle-Straße
    • Bergstraße
    • Peutinger Straße (westlicher Teil)
    • Am Rosengarten

    Nr. 200 Bereich Schloßvorstadt:

    • Schloßvorstadt

    Nr. 500 Bereich Dürerstraße:

    • Dürerstraße
    • Grünewaldstraße
    • Karl-Stirner-Straße

    Nr. 600 Bereich Gartenstraße:

    • Gartenstraße

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    keine Angaben möglich

    Kosten

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ellwangen (Jagst)

    siehe Voraussetzungen

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de