• Reutlingen (Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg)
Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer - Hund anmelden

Hinweise für Reutlingen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Beschreibung

Hinweise für Reutlingen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Ansprechpartner

Stadt Reutlingen (Stadt Reutlingen)

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 22

72764 Reutlingen

Postfachadresse

Postfach 25 43

72715 Reutlingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07121/303-0 (Telefonzentrale)

Fax: 07121/303-444 (zentraler Faxeingang)

E-Mail: stadt@reutlingen.de

Internet

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Steuerabteilung (Steuerabteilung)

Adresse

Hausanschrift

Federnseestraße 19

72764 Reutlingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07121 303 2476

Fax: 07121 303 2425

E-Mail: steuerabteilung@reutlingen.de

Internet

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erforderliche Unterlagen

Hinweise für Reutlingen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Hinweise für Reutlingen

Sie halten einen Hund.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Reutlingen

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Hinweise für Reutlingen

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Hinweise für Reutlingen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Kosten

Hinweise für Reutlingen

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für

  • den ersten Hund 132,00 Euro
  • jeden weiteren Hund 216,00 Euro
  • jeden gefährlichen Hund 660,00 Euro

Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Reutlingen

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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