- Reutlingen (Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg)
Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Reutlingen
Beschreibung
Hinweise für Reutlingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Reutlingen (Stadt Reutlingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 25 43
72715 Reutlingen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07121/303-0 (Telefonzentrale)
Fax: 07121/303-444 (zentraler Faxeingang)
E-Mail: stadt@reutlingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reutlingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Reutlingen
Sie halten einen Hund.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Reutlingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Reutlingen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Reutlingen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Reutlingen
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
- den ersten Hund 132,00 Euro
- jeden weiteren Hund 216,00 Euro
- jeden gefährlichen Hund 660,00 Euro
Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reutlingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg