Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt. Es enhält all die Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Beschreibung
Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.
Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.
Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk der Gewerbetreibende seinen Betriebssitz hat.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Innenstadt Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Königstraße 55
23552 Lübeck
Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).
Parkplätze
- Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45 Gebühren: ja - Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Linie:- Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Weitere Informationen
Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigste Anlagen).
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen), 23552 Lübeck.
Öffnungszeiten Mengstraße: Mo.+Di. 8.-14Uhr; Mi. geschlossen; Do.8.- 18Uhr; Fr. 8.- 12Uhr
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Auskunft aus dem Gewerberegister (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Formulare
Formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden,
- Ihnen zuletzt bekannte Anschrift,
- Angaben zur eigenen Person.
Bei erweiterten Auskünften:
Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
Über den Schleswig-Holstein-Service haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft bei den örtlichen Gewerbeämtern der teilnehmenden Gemeinden abzurufen.
Hinweise für Lübeck: Auskunft aus dem Gewerberegister
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Auskunft aus dem Gewerberegister online zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübeck: Auskunft aus dem Gewerberegister
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Auskunft aus dem Gewerberegister online zu beantragen.
Kosten
Für die Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 10,00 bis 25,00 Euro an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Hinweis: Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte.: Gebühr ab 10.00 EUR bis 25.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Lübeck: Auskunft aus dem Gewerberegister
Für die Einzelauskunft aus dem Gewerberegister werden Gebühren in Höhe von 12,- € fällig.
Für die erweiterte Einzelauskunft werden Gebühren in Höhe von 17,00 € fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein