Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Soll die ursprüngliche Genehmigung (Festsetzung) geändert oder aufgehoben werden, muss dies ebenfalls genehmigt werden.
Beschreibung
Veranstaltungen im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkte (Großmarkt, Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt).
Auf Antrag des Veranstalters ist die zuständige Behörde verpflichtet, Gegenstand, Zeit (Zeitraum), Ort und Öffnungszeiten der Veranstaltung festzusetzen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Veranstaltung abhalten, sind aber auch zu ihrer Durchführung verpflichtet. Mit der Festsetzung sind bestimmte Sonderregelungen (sogenannte Marktprivilegien) verbunden, wie Änderungen der Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes.
Im öffentlichen Interesse, zum Beispiel wenn es dem Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren oder der öffentliche Sicherheit dient, kann die Festsetzung oder die Änderung einer Festsetzung mit Auflagen verbunden werden.
In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend Zeit, Öffnungszeiten und/oder den Platz der Veranstaltung abweichend von den Festsetzungen regeln.
Beantragt der Veranstalter eine Änderung oder Aufhebung der Festsetzung, so muss die zuständige Behörde dies genehmigen. Die Festsetzung eines Wochenmarktes, Jahrmarktes oder Volksfestes darf jedoch nur aufgehoben werden, wenn die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Team 3.2 - Ordnungs- und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 2409-0
Fax: +49 4121 2409-44
E-Mail: ordnung@elmshorn-land.de
E-Mail: standesamt@elmshorn-land.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Simões Alves
Frau Ann-Katrin Kohlmann (Teamleitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240911
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Frau Petra Behncke (Sachbearbeiterin)
Frau Cassandra Schmidt (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240962
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Frau Christina Schönemann (Sachbearbeitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240916
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Eine Änderung der Veranstaltungsfestsetzung kann durch formlosen Antrag mit Begründung beantragt werden. Nach Entscheidung der Behörde ergeht daraufhin ein Änderungsbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Änderungen von Veranstaltungsfestsetzungen sind der Behörde rechtzeitig anzuzeigen.
Kosten
Die Gebühr für die Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 70,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Erlassen von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf Veranstaltungen ist den Ländern vorbehalten.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Markt, Marktwesen, Wochenmärkte