Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Soll die ursprüngliche Genehmigung (Festsetzung) geändert oder aufgehoben werden, muss dies ebenfalls genehmigt werden.

    Beschreibung

    Veranstaltungen im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkte (Großmarkt, Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt).

    Auf Antrag des Veranstalters ist die zuständige Behörde verpflichtet, Gegenstand, Zeit (Zeitraum), Ort und Öffnungszeiten der Veranstaltung festzusetzen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Veranstaltung abhalten, sind aber auch zu ihrer Durchführung verpflichtet. Mit der Festsetzung sind bestimmte Sonderregelungen (sogenannte Marktprivilegien) verbunden, wie Änderungen der Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes.

    Im öffentlichen Interesse, zum Beispiel wenn es dem Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren oder der öffentliche Sicherheit dient, kann die Festsetzung oder die Änderung einer Festsetzung mit Auflagen verbunden werden.

    In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend Zeit, Öffnungszeiten und/oder den Platz der Veranstaltung abweichend von den Festsetzungen regeln.

    Beantragt der Veranstalter eine Änderung oder Aufhebung der Festsetzung, so muss die zuständige Behörde dies genehmigen. Die Festsetzung eines Wochenmarktes, Jahrmarktes oder Volksfestes darf jedoch nur aufgehoben werden, wenn die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.

    Online-Dienste

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252359116

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    Sprache

    Deutsch

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    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung

    ID: L100012_284269009

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet.

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein  elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Scharbeutz - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerhaus 2

    23683 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04503 7709-0

    Fax: 04503 7709-87

    E-Mail: info@gemeinde-scharbeutz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Eine Änderung der Veranstaltungsfestsetzung kann durch formlosen Antrag mit Begründung beantragt werden. Nach Entscheidung der Behörde ergeht daraufhin ein Änderungsbescheid.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Änderungen von Veranstaltungsfestsetzungen sind der Behörde rechtzeitig anzuzeigen.

    Kosten

    Die Gebühr für die Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 70,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Erlassen von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf Veranstaltungen ist den Ländern vorbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Marktwesen, Wochenmärkte, Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English