Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

    Soll die ursprüngliche Genehmigung (Festsetzung) geändert oder aufgehoben werden, muss dies ebenfalls genehmigt werden.

    Beschreibung

    Veranstaltungen im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkte (Großmarkt, Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt).

    Auf Antrag des Veranstalters ist die zuständige Behörde verpflichtet, Gegenstand, Zeit (Zeitraum), Ort und Öffnungszeiten der Veranstaltung festzusetzen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Veranstaltung abhalten, sind aber auch zu ihrer Durchführung verpflichtet. Mit der Festsetzung sind bestimmte Sonderregelungen (sogenannte Marktprivilegien) verbunden, wie Änderungen der Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes.

    Im öffentlichen Interesse, zum Beispiel wenn es dem Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren oder der öffentliche Sicherheit dient, kann die Festsetzung oder die Änderung einer Festsetzung mit Auflagen verbunden werden.

    In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend Zeit, Öffnungszeiten und/oder den Platz der Veranstaltung abweichend von den Festsetzungen regeln.

    Beantragt der Veranstalter eine Änderung oder Aufhebung der Festsetzung, so muss die zuständige Behörde dies genehmigen. Die Festsetzung eines Wochenmarktes, Jahrmarktes oder Volksfestes darf jedoch nur aufgehoben werden, wenn die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2020

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfindet.

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: EA-Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Änderung der Festsetzung

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Feuerwehrangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 31

    23714 Bad Malente-Gremsmühlen

    Öffnungszeiten

    Montag        08:30 - 12:30 Uhr Dienstag      15:00 - 17:00 Uhr Donnerstag  08:30 - 12:30 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag         08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren wir gern. Terminvereinbarung Bürgerbüro: 04523 9920-60 oder über die Onlineterminvergabe

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2020

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Eine Änderung der Veranstaltungsfestsetzung kann durch formlosen Antrag mit Begründung beantragt werden. Nach Entscheidung der Behörde ergeht daraufhin ein Änderungsbescheid.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Änderungen von Veranstaltungsfestsetzungen sind der Behörde rechtzeitig anzuzeigen.

    Kosten

    Die Gebühr für die Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 70,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Erlassen von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf Veranstaltungen ist den Ländern vorbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2010

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Marktwesen, Markt, Wochenmärkte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020