• Lauenburg/ Elbe (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Umschulungsprüfung nach BBiG Abnahme

Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

Beschreibung

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.


Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.
 

Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.

Ansprechpartner

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Aktuelles

Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

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Breite Str. 10/12

23552 Lübeck

Aufzug vorhanden

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Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr ; Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

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Fax: +49 451 1506-180

E-Mail: info@hwk-luebeck.de

De-Mail: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Internet

Weitere Informationen

Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

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Technisch erstellt am 06.07.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

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Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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Deliusstraße 10

24114 Kiel

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Fax: +49 431 530550-99

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De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

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Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

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Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

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Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

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Fackenburger Allee 2

23554 Lübeck

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr ; Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04 51 60 06-0

Fax: 04 51 60 06-999

E-Mail: ihk@ihk-luebeck.de

Weitere Informationen

Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.

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Technisch erstellt am 21.12.2009

Technisch geändert am 02.09.2024

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Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

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Am Kamp 15-17

24768 Rendsburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr ; Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

Fax: +49 4331 9453-199

E-Mail: lksh@lksh.de

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Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

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Düsternbrooker Weg 75

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

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Mo. 08:00-16:00 Uhr Di. 08:00-16:00 Uhr Mi. 08:00-16:00 Uhr Do. 08:00-16:00 Uhr Fr. 08:00-14:00 Uhr ; Mo. 08:00-16:00 Uhr Di. 08:00-16:00 Uhr Mi. 08:00-16:00 Uhr Do. 08:00-16:00 Uhr Fr. 08:00-14:00 Uhr

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Fax: +49 431 57935-20

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Technisch erstellt am 22.12.2009

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

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Gottorfstraße 13

24837 Schleswig

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Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr ; Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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Fax: +49 46 21 9391-26

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

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Postfach 41 64

24040 Kiel

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Hopfenstraße 2d

24114 Kiel

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Fax: +49 431 5 70 49-10

E-Mail: info@stbk-sh.de

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Technisch erstellt am 22.12.2009

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Technisch erstellt am 07.06.2017

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Schleswig-Holsteinische Notarkammer

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Gottorfstraße 13

24837 Schleswig

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Technisch erstellt am 23.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

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Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
  • Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
  • Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”

Formulare

  • Formular: “Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; Ggf. Antrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

Voraussetzungen

  • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
  • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen.

Verfahrensablauf

Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.

  • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

Fristen

Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs Monate.

Kosten

Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen rund um das Thema Umschulung und Berufswechsel finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

„Beruf wechseln“ auf der Seite der Agentur für Arbeit

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 12.11.2020

Version

Technisch erstellt am 21.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Projektarbeit, Prüfungstermin, Ausbildungszeugnis, Prüfungsausschuss, Umschulungszeugnis, Prüfungsanmeldung, Abschlussprüfung, Prüfort, Fachaufgabe, Umschulungsprüfung, Prüfungsgebühr, Umschulungsende, Report, Umschulungsprüfungen, Prüfungsanforderungen, prüfen, Abschlussprüfungen, Zeugnis, betrieblicher Auftrag, Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020