Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen
Wenn Sie Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen eine arbeitsgerichtliche Klage einreichen wollen, müssen Sie zuvor einen Schlichtungsausschuss anrufen, wenn die jeweils für die Berufsbildung zuständige Behörde einen solchen gebildet hat.
Beschreibung
In manchen Ausbildungsverhältnissen kann es zu Streitigkeiten zwischen der ausbildenden und der auszubildenden Person kommen. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen:
- Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Abmahnungen
- Vergütung
- Fehlzeiten
- Ausbildungsinhalte
Um solche Streitigkeiten beizulegen, können Kammern beziehungsweise zuständige Stellen Schlichtungsausschüsse bilden. Sollte ein solcher bestehen, müssen Sie sich an diesen wenden, bevor Sie beim Arbeitsgericht klagen.
Schlichtungsausschüsse bestehen zu gleichen Teilen aus Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und hören die Beteiligten mündlich an.
Das Verfahren kann enden durch folgende Ergebnisse:
- ein Vergleich
- ein Schlichtungsspruch
- ein Säumnisspruch
- die Feststellung, dass weder eine Einigung noch ein Spruch möglich war
- die Rücknahme des Antrags durch den Antragsstellenden
Wird der vom Schlichtungsausschuss gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, kann innerhalb von 2 Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Folgendes wird zwangsvollstreckt:
- Sprüche, die von beiden Seiten anerkannt wurden
- Vergleiche, die vor einem Schlichtungsausschluss geschlossen wurden
Das gilt, sofern sie von einem Arbeitsgericht als vollstreckbar erklärt wurden.
Ein weiteres Streitthema kann sein:
- Fehlende Unterstützung beziehungsweise mangelnde Erreichbarkeit des Ausbilders
Beendet werden kann das Verfahren auch durch:
- Die Fortführung der Ausbildung
Hinweise für Schleswig-Holstein: Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen
Ein weiteres Streitthema kann sein:
- Fehlende Unterstützung beziehungsweise mangelnde Erreichbarkeit des Ausbilders
Beendet werden kann das Verfahren auch durch:
- Die Fortführung der Ausbildung
Zuständigkeit
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ansprechpartner
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Aktuelles
Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.
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Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr ; Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
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Weitere Informationen
Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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Formulare
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
Schlichtungsausschuss für Berufsausbildungsstreitigkeiten (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
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Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
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Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen anrufen
Fristen
Sie müssen den Schlichtungsspruch innerhalb einer Woche annehmen. Wenn nicht, kann innerhalb von 2 Wochen Klage bei einem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann von beiden Beteiligten eingereicht werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.12.2024
Stichwörter
Streitschlichtung, Auszubildende, Ausbildungsverhältnis, ArbGG, Ausbildungsberuf, Schlichtung, Schlichtungsausschuss, Ausbildungsordnung, Schlichtungsverfahren, Ausbildende, Ausbildungsmaßnahme, Schlichtungsantrag, Berufsausbildung, Auszubildender, Ausbildender, Schlichtungsspruch
Metainformationen
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