Carnet - A.T.A. Ausstellung

    Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA)

    Ein Carnet ATA dient der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit.

    Beschreibung

    Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Im internationalen Handel und bei internationaler kultureller Tätigkeit erleichtert Ihnen das Heft insbesondere die vorübergehende Ein- und Ausfuhr oder den Transit von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern. Bei Verwendung eines Carnets müssen Sie in den Einfuhr- oder Transitländern keine Zölle oder sonstige Abgaben hinterlegen und überdies auch keine besonderen Zollanmeldungen ausfertigen.
    Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt das Carnet ATA für Unternehmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind.

    Zuständigkeit

    An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA) (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • "Antrag auf Ausstellung eines Carnet ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung" (erhalten Sie bei Ihrer IHK),
    • Personalausweis,
    • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
    • eventuell: Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status.

    Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK oder bei Formularverlagen.

    Kosten

    Ihre Industrie- und Handelskammer informiert Sie über Vordruckkosten und Carnetgebühren.

    Zusätzlich zu den Antragsgebühren fällt ein Versicherungsentgelt an, dessen Höhe sich am Gesamtwarenwert des Carnets orientiert. Das Versicherungsentgelt deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab, sondern steht im Zusammenhang mit der Absicherung der deutschen Handelskammerorganisation, die sich für Sie für die aus den von Ihnen benutzten Carnets entstehenden Verbindlichkeiten verbürgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausstellung des Carnet ATA ist mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung mit der in Hamburg registrierten Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA verbunden.

    Als "carnetfähige Ware" werden nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter bezeichnet. Ausgeschlossen sind auch Güter, die zu Zwecken der Veredelung oder Ausbesserung ein- oder ausgeführt werden. Gleiches gilt für verderbliche Waren und solche, die zu Testzwecken verändert oder angepasst werden sollen bzw. von Vornherein zum Verbleib im Ausland bestimmt sind. Das Carnet ATA gilt i.d.R. für ein Jahr. Anerkannt wird es in ca. 75 Vertragsstaaten (Stand: Mai 2015).

    Weitere Informationen zum Carnet ATA-Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Exportbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de