Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Ansprechpartner
Gemeinde Stockelsdorf - Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Fahrradstellplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marienburgstraße, Stockelsdorf
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 9
- Haltestelle: Rathausmarkt, Stockelsdorf
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7650
- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 und 13:30-16:30 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0451 4901-210
E-Mail: ordnungsamt@stockelsdorf.de
Internet
Gemeinde Stockelsdorf - Fachdienst Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Janne Ahrens
Telefon Festnetz: 0451 4901-310
E-Mail: j.ahrens@stockelsdorf.de
Frau Tanja Schuldt
Telefon Festnetz: 0451 4901-303
E-Mail: t.schuldt@stockelsdorf.de
Frau Luise Wriede
Telefon Festnetz: 0451 4901-302
E-Mail: l.wriede@stockelsdorf.de
Frau Vanessa Bobsin
Telefon Festnetz: 0451 4901-305
E-Mail: v.bobsin@stockelsdorf.de
Herr Nils Büker
Telefon Festnetz: 0451 4901-306
E-Mail: n.bueker@stockelsdorf.de
Frau Meike Piechotta
Telefon Festnetz: 0451 4901-307
E-Mail: m.piechotta@stockelsdorf.de
Weitere Informationen
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Gemeinde Stockelsdorf - Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Weitere Informationen
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Big Bag, Sondernutzungsgebühren