Gemeinde Stockelsdorf - Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Zuständigkeit für
Stockelsdorf
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Hausnummernvergabe
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Weitere Informationen
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.