Gemeinde Stockelsdorf - Fachdienst Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Zuständigkeit für
Stockelsdorf
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Hausnummernvergabe
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Veränderungssperren
- Verkauf / Versteigerung landeseigener oder kommunaler Grundstücke, Immobilien
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Weitere Informationen
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.