• Kuddewörde (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Sachverständige nach Landesbauordnung Anerkennung

Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung

Als Bausachverständige/r kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.

Beschreibung

In jedem Gewerk gibt es Bausachverständige, die den Bauherrn oder die Bauaufsichtsbehörde bei technischen Prüfungen unterstützen können, wie beispielsweise Prüfingenieure für Baustatik (Statiker) oder Sachverständige des Brandschutzes. Sie werden hinzugezogen, wenn sich Bauherr, Architekt und Handwerker nicht einigen können, ob eine Arbeit Mängel aufweist. So lässt sich unter Umständen ein Rechtsstreit vermeiden.

Anerkannte Bausachverständige müssen eine staatliche Prüfung nach den Bauprüfverordnungen des jeweiligen Landes absolvieren.

Zuständigkeit

Je nach Gewerk und davon abhängigem Bausachverständigen an die:

  • Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) oder
  • Industrie- und Handelskammer (IHK).

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Fackenburger Allee 2

23554 Lübeck

Öffnungszeiten

Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04 51 60 06-0

Fax: 04 51 60 06-999

E-Mail: ihk@ihk-luebeck.de

Weitere Informationen

Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.

Version

Technisch erstellt am 21.12.2009

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 71

24105 Kiel

Kein Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 57065-0

Fax: +49 431 57065-25

E-Mail: info@aik-sh.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 29.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

  • § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und IngenieurkammerSchleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO§36ArchV SH).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 14.10.2009

Technisch geändert am 01.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020