Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
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Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Schleswig-Holstein
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
- Baulicher Brandschutz: Prüfingenieurin/Prüfingenieur- Anerkennung
- Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ beantragen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen