Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständigen betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung

    Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

    Beschreibung

    Für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Handel mit Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde.

    Der Waffenhandel beinhaltet auch das

    • das Verleihen,
    • Versteigern,
    • Vermieten,
    • Verpfänden,
    • Verwahren oder
    • Befördern von Waffen und Munition.

    Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Erhalten können die Erlaubnis

    • natürliche Personen (Einzelfirma)
    • juristischen Personen. Hierfür benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.

    Wenn der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.

    Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis

    • der Volljährigkeit,
    • der Zuverlässigkeit,
    • der persönlichen Eignung und
    • der Fachkunde.

    Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

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    ID: L100012_252138531

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    Sprache

    Deutsch

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    Waffenherstellungs-, Waffenhandels- und Stellvertretererlaubnis online beantragen

    ID: L100012_269035846

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wichtiger Hinweis:

    Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis / Waffenhandelserlaubnis / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß §§ 21 Abs. 1, 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rungholtstraße 9

    25746 Heide

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0481 97-0

    Fax: 0481 97-1468

    E-Mail: ordnungsrecht@dithmarschen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Waffenhandel: Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Gebühr ab 300.00 EUR bis 3000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Waffenhandelserlaubnis, Stellvertretererlaubnis, Waffenbehörde, Schusswaffen, Waffengewerbe, Waffenhandelsbetrieb, Genehmigung, gewerbsmäßiger Waffenhandel, Betrieb, Erlaubnis, Gewerbe, Waffenhandel, Niederlassung, Waffenverkauf, Erteilung, Filiale, Unternehmen zum Waffenhandel, Waffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English