Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Beschreibung
Für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Handel mit Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde.
Der Waffenhandel beinhaltet auch das
- das Verleihen,
- Versteigern,
- Vermieten,
- Verpfänden,
- Verwahren oder
- Befördern von Waffen und Munition.
Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Erhalten können die Erlaubnis
- natürliche Personen (Einzelfirma)
- juristischen Personen. Hierfür benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Wenn der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis
- der Volljährigkeit,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung und
- der Fachkunde.
Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
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Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungs- / Waffenhandels- / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis - EA
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis / Waffenhandelserlaubnis / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß §§ 21 Abs. 1, 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-0
Fax: +49 4321 942-2521
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Internet
Stichwörter
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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Waffenhandel: Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Formulare
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungs- / Waffenhandels- / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis - EA
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungs- / Waffenhandels- / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis - EA
Kosten
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungs- / Waffenhandels- / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis - EA
Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Gebühr ab 300.0 EUR bis 3000.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 17.08.2023
Stichwörter
Erteilung, Waffenverkauf, Unternehmen zum Waffenhandel, Genehmigung, Gewerbe, Waffenbehörde, gewerbsmäßiger Waffenhandel, Niederlassung, Waffenhandelsbetrieb, Waffe, Stellvertretererlaubnis, Waffengewerbe, Waffenhandelserlaubnis, Filiale, Betrieb, Erlaubnis, Schusswaffen, Waffenhandel