Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz ErteilungOnline erledigen

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

    Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchte, benötigt einen Befähigungsschein.

    Beschreibung

    Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter/innen einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

    Inhaber/innen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

    Voraussetzungen:

    • Sie sind zuverlässig, fachkundig und persönlich geeignet.
    • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind deutscher oder EU-Bürger.

    Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag ausgestellt. Er kann inhaltlich beschränkt, befristet und, auch nachträglich, mit Auflagen verbunden werden.

    Online-Dienst

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252138543

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung des Befähigungsscheins gemäß § 20 SprengG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Elektronischer Antrag Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 220040-650

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes" sowie gegebenenfalls das Formblatt "Beiblatt A",
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • erforderliche Nachweise über die Fachkunde nach § 9 SprenG.

    Bei EU-Ausländern: Bescheinigung für die Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (zum Beispiel Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Knallkörper, Knaller, Feuerwerk, Feuerwerkskörper

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de