Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen

    Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

    Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Online-Dienste

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252138531

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2020

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Waffenherstellungs-, Waffenhandels- und Stellvertretererlaubnis online beantragen

    ID: L100012_270062096

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

    Wichtiger Hinweis:

    Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG

    Wichtiger Hinweis:

    Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung

    Ansprechpartner

    Fachdienst 400 - Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Farchauer Weg 7

    23909 Fredeburg

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Telefonisch sind wir für Sie wie folgt erreichbar: Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Eine postalische Einreichung der Unterlagen (z.B. Jagdscheinverlängerung, Waffeneintragung,..) ist weiterhin möglich. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. In der Zeit vom 16. bis 20. Dezember 2024 ist die Jagd- und Waffenbehörde nur eingeschränkt erreichbar. 21.08.2020 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 861-528

    E-Mail: Waffenbehoerde@kreis-rz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2023

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass.

    Formulare

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Firmenname und -sitz,
    • gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
    • Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
    • gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
    • Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
    • Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
    • Nachweis der Fachkunde,
    • Nachweis der Zuverlässigkeit.

    Elektronischer Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020