Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks darf nach dem Tode des Inhabers / der Inhaberin zunächst fortgeführt werden.
Beschreibung
Wird ein Betrieb, der mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers fortgeführt beziehungsweise übernommen, dürfen die Ehefrau/der Ehegatte, die/der Lebenspartner/in, die Erbin/der Erbe, die/der Testamentsvollstrecker/in, Nachlassverwalter/in, Nachlassinsolvenzverwalter/in, Nachlasspfleger/in den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Sie haben dafür zu sorgen, dass unverzüglich eine Betriebsleitung bestellt wird.
In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.
Online-Dienst
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Eintragung der Betriebsfortführung/Betriebsübernahme in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Flensburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: ja
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1738
24907 Flensburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do: 7.30 - 16.00 Uhr Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Handwerksrolle: Eintragung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
Genaue Auskünfte darüber, welche Unterlagen beizubringen sind, erteilt die zuständige HWK.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein