Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle.
Beschreibung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.
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Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Handwerksrolle: Eintragung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein