Handwerksrolle Eintragung

    Handwerksrolle Eintragung

    In die Handwerksrolle werden die Inhaber/innen zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen.

    Beschreibung

    Die Handwerksrolle ist das zentrale Verzeichnis, in welches die Inhaber/innen von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung mit 41 Handwerken) ihres Bezirkes mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk beziehungsweise bei der Ausübung mehrerer Handwerke mit diesen eingetragen werden.

    Die Handwerksrolle dient zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Gewerbeleistungen im Handwerk. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung.

    Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld oder einer Handwerks-/Gewerbeuntersagung geahndet werden.

    Die Handwerkskammer prüft, ob die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle bei Antragstellung vorliegen und bestimmt die Zugehörigkeit zu den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerken.

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte).

    Online-Dienste

    Handwerk:digital

    ID: L100012_304746586

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die zuständige Handwerkskammer (HWK) oder an den Einheitlichen Ansprechpartner SH.

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Str. 10/12

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 1506-180

    Telefon Festnetz: +49 451 1506-0

    E-Mail: info@hwk-luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Handwerksrolle: Eintragung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle sind beizufügen:

    • Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
    • gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt,
    • Gesellschaftsvertrag,
    • Meister-, Ingenieur-, Techniker- oder Industriemeisterprüfungszeugnis oder Bescheid über Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung der Inhaberin/des Inhabers oder handwerklichen Betriebsleitung in Kopie; sowie ggf.
    • Arbeitsvertrag und Betriebsleitererklärung;
    • GbR-Vertrag und Erklärung zum GbR-Vertrag,
    • Handelsregisterauszug.

    Formulare

    Antragsformulare für zulassungspflichtige Handwerke finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.

    Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten der Handwerkskammern

    https://www.handwerkskammer.de

    Verordnung über verwandte Handwerke

    https://www.gesetzeim-internet.de/hwverwdtv/BJNR013550968.html

    Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe 

    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de