Berufsausbildung: Ausbildungszeit verkürzen/verlängern
In besonderen Fällen kann auf Antrag die Ausbildungszeit verkürzt / verlängert werden.
Beschreibung
Die von der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit muss eingehalten werden. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende/r (Lehrling) können vertraglich keine Änderung der Ausbildungszeit herbeiführen. Die Ausbildungszeit kann jedoch in besonderen Fällen von der zuständigen Stelle auf Antrag verkürzt oder verlängert werden.
Verkürzung der Ausbildungszeit:
Auf gemeinsamen Antrag der/des Auszubildenden und der Ausbilderin/des Ausbilders hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
Beispielsweise kann bei Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung diese angemessen berücksichtigt werden. Ebenso kann die absolvierte Ausbildungszeit bei Fortsetzung der Berufsausbildung in demselben Beruf für eine Kürzung berücksichtigt werden. Die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann.
Verlängerung der Ausbildungszeit:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der Ausbilderin/des Ausbilders die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Gründe, die eine Verlängerung erforderlich machen, können sein:
- schwere Mängel in der Ausbildung,
- längere Ausfallzeiten der/des Auszubildenden (zum Beispiel infolge Krankheit),
- körperliche und andere Behinderungen der/des Auszubildenden, die dazu führen, dass das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann oder
- Betreuung des eigenen Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Bestehen für einzelne Berufsbereiche keine Kammern, sind im Landesgesetz bereits Regelungen festgelegt, die die Zuständigkeit betreffen. Außerdem können Kammern mit Genehmigung durch die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde untereinander eine spezielle Aufgabenverteilung vereinbaren.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Berufsausbildung: Ausbildungszeit verkürzen/verlängern (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Anzahl: 0 Gebühren: k.A. - Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Anzahl: 0 Gebühren: k.A. - Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Öffnungszeiten
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Kontakt
Internet
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 41 64
24040 Kiel
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 - 13.30 Uhr
Kontakt
Internet
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Kontakt
Internet
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Eike Burmeister
Frau Antje Lass
Frau Gesa Meyer
Internet
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss eine genaue Begründung beigelegt werden. Bei Minderjährigen ist zum Antrag die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Bei dem Wunsch auf verkürzter Ausbildungszeit müssen die entsprechenden Zeugnisse bzw. Nachweise beigelegt werden, zum Beispiel Schul- und Prüfungszeugnisse, Leistungsbeurteilungen, Berufsausbildungsverträge und/oder betriebliche Ausbildungspläne.
Formulare
Der Antrag (Vordruck) auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit ist von der/dem Auszubildenden schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss rechtzeitig vor Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden. Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Entscheidungshilfe zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein