• Embühren (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

Beschreibung

Das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den zulassungsfreie Handwerks- beziehungsweise handwerksähnlichen Gewerbetätigkeiten ausgeübt werden. Es wird bei jeder Handelskammer für ihren Handwerkskammerbezirk geführt.

Auskünfte aus dem Verzeichnis können Ihnen auf Anfrage erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Eine Einzelauskunft enthält folgende Informationen über ein Unternehmen:

  • Angaben zur Firma
  • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
  • Art des eingetragenen Handwerks
  • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, wird Ihnen die Auskunft zur Verfügung gestellt. Als Auskunftsempfänger dürfen Sie diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Online-Dienst

Handwerk:digital

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 26.07.2024

Technisch geändert am 01.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Flensburg

Adresse

Hausanschrift

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1738

24907 Flensburg

Öffnungszeiten

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049461 866-0

Fax: 0049461 866-110

E-Mail: info@hwk-flensburg.de

Version

Technisch erstellt am 21.07.2009

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Handwerksrolle: Auskunft (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle (nach § 6 Abs. 2 HwO)

Der Antrag muss neben den Angaben zum Antragssteller der Auskunft, auch Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name) enthalten, für den eine Auskunft beantragt wird und zum berechtigten Interesse des Antragsstellers glaubhaft machen.

  • Personaldokument

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten

Auskunft über notwendige Unterlagen erteilt die HWK.

Formulare

  • Formulare: keine, formlos möglich
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse

Sie können ein berechtigtes Interesse  haben, wenn Sie ein wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgen, zum Beispiel wenn Sie ein Zulieferer sind, der wissen möchte, wer Inhaber eines Handwerksbetriebs ist. Als Privatperson können Sie sich auch auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. In Ihrem Antrag benennen Sie den Betrieb, zu dem Sie eine Auskunft wünschen und stellen Ihr berechtigtes Interesse dar.
  • Nach Prüfung des berechtigten Interesses erteilt die Handwerkskammer die Auskunft.
  • Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (circa 1 Woche)

Kosten

  • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
  • Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Handwerksbetrieb nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).

Hinweise (Besonderheiten)

bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 12.11.2020

Version

Technisch erstellt am 13.10.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Modellbauer, Schuhreparatur, Textilreiniger, Gerber, Uhrmacher, Bestatter, Textilgestalter, Modisten, Schuhmacher, Feintäschner, Teppichreiniger, Gewerbe, Metallgießer, Kuttler, Schärfer, Stoffmaler, Pinselmacher, Getränkeleitungsreiniger, Glockengießer, Metallblasinstrumentenmacher, Holz, Wachszieher, Klöppler, Daubenhauer, Kunststopfer, Baufertigteilen, Muldenhauer, Fleischer, Handschuhmacher, Holzreifenmacher, Fleckteppichhersteller, Maskenbildner, Glasmaler, Rohrreiniger, Kabelverleger, Plisseebrenner, Müller, Gebäudereiniger, Holzschuhmacher, Brauer, Bautentrocknungsgewerbe, Requisiteure, Galvaniseure, Theatermaler, Schlagzeugmacher, Sattler, Sonderanfertigung, Handwerk, Ausstattungsmaler, Kürschner, Handzuginstrumentenmacher, Rammgewerbe, Flexografen, Ausbeiner, Tankschutzbetriebe, Anschlussarbeit, Bautenschützer, Weber, Bürstenmacher, Dekorationsnäher, Klavierstimmer, Theaterkostümnäher, Buchbinder, Korbgestalter, Schneidwerkzeugmechaniker, Weinküfer, Fotografen, Metallschleifer, Fahrzeugverwerter, Appreteure, Holzbildhauer, Sticker, Graveure, Porzellanmaler, Herstellung, Leitermacher, Bodenleger, Bogenmacher, Goldschmiede, Holzblasinstrumentenmacher, Siebdrucker, Metallsägen, Einbau, Bügelanstalten, Schnellreiniger, Segelmacher, Dekateure, Metallbildner, Fleischzerleger, Asphaltierer, Silberschmiede, Holzschützer, Flechtwerkgestalter, Feinoptiker, Mälzer, zulassungsfrei, Betonbohrer, Edelsteingraveure, handwerksähnlich, Auskunft, Theaterplastiker, Änderungsschneider, Stricker, Speiseeishersteller, Holzblockmacher, Keramiker, Metallpolierer, Lampenschirmhersteller, Posamentierer, Betrieb, Maßschneider, Schirmmacher, Drucker, Textil, Vergolder, Schneider, Handdrucker, Hochbau, Geigenbauer, Klavierbauer, Kosmetiker, Cembalobauer, Zupfinstrumentenmacher, Edelsteinschleifer, Innerei, Holzschindelmacher, Kanalreiniger, Steindrucker, Fuger, Eisenflechter, Dekorationszwecke, Drahtgestell

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020