Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen

    Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, an der Veranstaltung teilnehmen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, nach den für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen an der Veranstaltung teilnehmen.

    Der Veranstalter kann aber, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.

    Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, auch einzelne Aussteller, Anbieter oder Interessenten von der Teilnahme ausschließen. Die zuständige Behörde kann einem Aussteller oder Anbieter die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung untersagen, wenn davon auszugehen ist, dass er die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 7

    24119 Kronshagen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
      Linie:
      • Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0431 5866-200

    Telefon Festnetz: 0431 5866-257

    Telefon Festnetz: 0431 5866-159

    E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de

    Internet

    Stichwörter

    abgestellte Fahrzeuge, Abmeldung von Gewerbe, Bewachungsgewerbe, Bewachungsgewerbetreibende, Feuerwehr, Gaststätten, Gefahrhunde, gefährliche Hunde, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnisse, Gewerberegister, Gewerbeummeldung, Kontrolle Gaststätten, Ladenöffnungszeiten, Lärmschutz, neues Gewerbe anmelden, Rattenbekämpfung, Schiedsverfahren, Schöffen, Sonn- und Feiertage, Tierschutz, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Recht zur Teilnahme (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Wochenmärkte, Markt, Marktwesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de