Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. 

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.  

    Ein Reisegewerbe betreibt nach § 55 Gewerbeordnung, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3 Gewerbeordnung) oder ohne eine solche zu haben 

    • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, 
    • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. 

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 

    Demzufolge können Sie beantragen, die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde zu ändern oder zu erweitern.  

    Wenn sich Ihre Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie Ihre Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde ändern lassen, wenn sie über die zugelassenen Tätigkeiten hinaus geht. 

    Online-Dienste

    Erteilung, Erweiterung, Verlängerung einer Reisegewerbekarte (auch Gewerbelegitimationskarte)

    ID: L100012_291778928

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    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2023 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Reisegewerbe: Reisegewerbekarte

    ID: L100012_252138542

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2020 (von: Schmidt, Mike)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Wichtiger Hinweis:

    Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO - EA

    Wichtiger Hinweis:

    Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Öffentliche Sicherheit

    Aktuelles

    Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe. Die vielseitigen Aufgaben lassen sich in folgende Gruppen einteilen:

    Allgemeines Ordnungswesen

    • Fundbüro
    • Fischereischeine
    • Katastrophenschutz
    • allgemeine Ordnung
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Ordnungswidrigkeiten

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte

    • Gewerbeangelegenheiten
    • Gaststättenkonzession
    • Wochenmarkt

    Verkehrsangelegenheiten

    • Genehmigung von Festumzügen
    • Sicherung von Arbeitsstätten
    • Parkausweise für Behinderte
    • Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Öffnungszeiten

    Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1350(Ansprechperson öffentliche Sicherheit)

    E-Mail: ordnungsamt@amt-probstei.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Anmeldung Feuerwerk, Anmeldung Versammlung, Baumpflege, Baumschnitt, Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Fischerei, Fischereiangelegenheiten, Fischereirecht, Fischereischein, Geldspielgeräte, Gewerbeanmeldung, Märkte, Naturschutzgebiet, Naturschutzgebiete, neues Gewerbe anmelden, Ordnungsamt, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Ruhender Verkehr, Sicherheit, Spielautomat, Spielgeräte, Straßensperrungen, Straßenverkehr, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Ummeldung von Gewerbe, umstürzernder Baum, untere Naturschutzbehörde, Veranstaltungen, Veranstaltungen an Feiertagen, Veranstaltungen an Sonntagen, Veranstaltungen Naturschutz, Veranstaltungen Strand, Verkehrsaufsicht, Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsschilder, Verkehrssicherheit

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2023 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Reisegewerbe: Reisegewerbekarte erweitern (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Elektronischer Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO - EA

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbekarte, Schausteller, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbe, Handelsreisender, Reisegewerbekarte ergänzen, Ohne Bestellung, Handelsvertreter, Reisegewerbekarte ändern, Reisegewerbekarte erweitern, Haustürgeschäft, Vertreter, Anzeigepflicht, Waren feilbieten, Mobiler Standverkauf, Gewerbeanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)