Reisegewerbekarte verlängern lassen
Befristete Reisegewerbekarten können bei der zuständigen Behörde verlängert werden.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
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Reisegewerbekarte
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Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
- S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 71002-238(Sachgebietsleitung)
Fax: +49 40 71002-580
E-Mail: buergeramt@glinde.de
Kontaktperson
Herr Matthias Strack (Sachgebietsleiter)
Frau Janin Wauker
Frau Eva Gall
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 71002239
Fax: +49 40 71002580
E-Mail: Buergeramt@glinde.de
E-Mail: wohnungen@glinde.de
Herr Alexander Schaermann
Frau Michaela Evers
Frau Sybille Walther-Kröplin
Herr Vincent Hennings
Internet
Formulare
Antrag Reisegewerbekarte
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 EUR.: Gebühr 70.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein