Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbekarte verlängern lassen

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

    Beispielsweise

    • als Schaustellerin oder Schausteller,
    • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
    • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

    Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Online-Dienste

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252138542

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Reisegewerbekarte online beantragen

    ID: L100012_295045272

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

    Ansprechpartner

    Amt 3 - Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlmarkt 25

    25554 Wilster

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4823 9482-0

    E-Mail: amt@wilstermarsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
    • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
      • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
    • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

    Formulare

    Hinweise für Wilstermarsch: Formular Reisegewerbekarte Verlängerung

    Voraussetzungen

    Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 70.00 EUR

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 06.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Unterhaltende Tätigkeit, Marktstand, Vertreter, Reisegewerbekarte verlängern, Schaustellerin, Reisegewerbekarte, Waren feilbieten, Kirmes, Reisegewerbe, Verlängerung, Schausteller, Markt, Mobiler Standverkauf, Vertreterin, Reisegewerbekartenfreiheit, Haustürgeschäft, Gewerbeanzeige, Handelsvertreter, Ohne Bestellung, Handelsreisender, Jahrmarkt, Anzeigepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English