Reisegewerbekarte verlängern lassen
Befristete Reisegewerbekarten können bei der zuständigen Behörde verlängert werden.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Online-Dienste
Erteilung, Erweiterung, Verlängerung einer Reisegewerbekarte (auch Gewerbelegitimationskarte)
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
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Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro - Stadt Preetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro und Standesamt Montag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - nur mit vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro und das Standesamt: [ ] Bürgerbüro wegen Softwareumstellung vom 21.06.2024 bis 27.06.2024 geschlossenIm Bürgerbüro der Stadt Preetz wird eine umfangreiche Umstellung und Erneuerung der Software erfolgen. Aus diesem Grund muss das Bürgerbüro im Zeitraum vom 21.06.2024 bis 27.06.2024 für den Besucherverkehr geschlossen werden. Während dieser Umstellungsphase sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros zudem telefonisch nicht erreichbar.Für die Programmumstellung müssen zunächst umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die Einwohnermeldedaten, die aus der bisher genutzten Software exportiert werden und in das neue Programm eingespielt und verarbeitet werden müssen.Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis, dass für diese umfangreiche Umstellung der grundlegenden Betriebssoftware des Bürgerbüros eine vorübergehende Schließung unvermeidlich ist und bittet deshalb allen Bürgerinnen und Bürger, die notwendigen Verwaltungswege, z.B. Beantragung von Ausweisdokumenten, frühzeitig zu erledigen und empfiehlt hierzu die Online-Terminbuchung auf www.preetz.de zu nutzen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@preetz.de
Kontaktperson
Frau Christiane Gerlitz
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 EUR.: Gebühr 70.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein