Reisegewerbekarte verlängern lassen
Befristete Reisegewerbekarten können bei der zuständigen Behörde verlängert werden.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
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Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 6663
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Behrends (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112601
Frau Wüsthoff (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112602
Frau Rose (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112600
Herr Kosso (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 04101 2112405
Herr Wiechern (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112406
Herr Heidorn (Marktmeister) (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111133
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Hinweise für Pinneberg: Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregister-, Vereinsregister - oder Genossenschaftsregister - Auszug, ggf. Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handwerkskarte, ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Pinneberg: Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern
2 bis 4 Wochen
Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Reisegewerbekarte beträgt 70,00 EUR.: Gebühr 70.00 EUR
Hinweise für Pinneberg: Reisegewerbe: Reisegewerbekarte verlängern
Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein