Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, obwohl ihm die Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt ist, benötigt eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, obwohl die beantragte Gaststättenerlaubnis noch nicht erteilt ist, benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis.
Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn zumindest eine vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt wurde.
Die Erteilung der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis kann gleichzeitig mit dem Antrag auf eine endgültige Stellvertretungserlaubnis gestellt werden.
Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
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Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis (Gaststättenbetrieb) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
Linien:- Bus: 489
- Bus: 589
- Bus: X89
- Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hauschildt (Fachbereichsleiter 2)
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes
Gaststättenkonzession
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplansteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FinanzamtFührungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch SüdholsteinAuszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den EhegattenUnterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und HandelskammerAufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Checkliste Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag)
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplan
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Führungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch Südholstein
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den Ehegatten
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und Handelskammer
- Aufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach em Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Amt Geest und Marsch Südholstein - Melde- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
Linien:- Bus: 589
- Bus: X89
- Bus: 489
- Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Böhm
Frau Drescher
Frau Heitmann
Frau Krieg
Herr Lachmann
Frau Nagel
Frau Sörensen
Internet
Formulare
Checkliste Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag)
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplan
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Führungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch Südholstein
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den Ehegatten
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und Handelskammer
- Aufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach em Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes
Gaststättenkonzession
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplansteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FinanzamtFührungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch SüdholsteinAuszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den EhegattenUnterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und HandelskammerAufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Gaststättenbetrieb: Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
Als zukünftige/r Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.
Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
- ein Führungszeugnis (Belegart "0"),
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
- bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
- Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
- Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
- außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Formulare
Der Antrag auf eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis ist vom Antragsteller der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.
Kosten
Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein