Pfandleihgewerbe Erlaubnis

    Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

    Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

    Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

    Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Online-Dienst

    Pfandleihgewerbe: Erlaubnis

    ID: L100012_252376649

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2020 (von: Schmidt, Mike)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Erlaubnis zur Ausübung eines Pfandleihgewerbes - EA

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung einer Erlaubnis zur Ausübung eines Pfandleihgewerbes gemäß § 34 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein   elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Amt Oldenburg-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter den Höfen 2

    23758 Oldenburg in Holstein

    Amtsverwaltung Oldenburg i.H.

    Hausanschrift

    Teichstraße 12

    23775 Großenbrode

    Bürgerbüro Außenstelle Großenbrode

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag  13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04361 4937-0

    Fax: 04361 4937-20

    E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014 (von: Webservice, Amt Oldenburg-Land)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: van Bühren, Doreen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Pfandleihgewerbe: Erlaubnis (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Oldenburg in Holstein - Fachbereich 2 - Sachbereich 20 - Ordnungsamt, Meldeamt, Gewerbeamt, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    23758 Oldenburg in Holstein

    Parkplatz: Auf dem Markt
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadtkasse Oldenburg i. H.

    Empfänger: Stadtkasse Oldenburg i. H.

    IBAN: DE46 2135 2240 0051 0008 59

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2010 (von: Christian Koschmieder)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: da Silva Rochel, Sven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (Kopie)
    • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
      • Unternehmenssitz in Deutschland:
        • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
      • Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis
        • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
      • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
      • Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
    • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
      • Wohnsitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
    • Versicherungsnachweis
    • Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume

    Formulare

    Voraussetzungen

    Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.

    • Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
    • Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
    • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
    • Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

    Die Erlaubnis wird versagt, wenn:

    • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
    • Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt; ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geschäft eines Pfandleihers, Geschäft eines Pfandvermittlers, Pfandleiher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)