Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.

    Weitere Voraussetzungen:

    • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
    • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung,
    • geeigneter Veranstaltungsort (zum Beispiel dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden).

    Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

    Online-Dienst

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte)

    ID: L100012_252359116

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2020 (von: Schmidt, Mike)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Gewerbe, Sicherheit, Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmshorner Straße 27

    25358 Horst (Holstein)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Amtsparkplatz
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Amt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4126 3928-60

    E-Mail: ordnungsamt@amt-horst-herzhorn.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2011 (von: Jasmin Hofmann)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Rothe, Annika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
      • Name des Veranstalters,
      • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung,
      • kurze Beschreibung der Veranstaltung,
      • Angaben zum Warensortiment.
    • Führungszeugnis des Veranstalters,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
    • voraussichtliche Teilnehmerliste,
    • Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen,
    • gegebenenfalls Teilnahmebedingungen,
    • gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung).

    Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 64-71b Gewerbeordnung (GewO),
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV),
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.15.1 - VwGebV.

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Kosten

    Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 € (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 € (Folgeantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Markt, Wochenmärkte, Marktwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)