Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Weitere Voraussetzungen:
- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
- Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung,
- geeigneter Veranstaltungsort (zum Beispiel dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden).
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.
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Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte)
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Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Hinweise für Schleswig-Holstein: Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO - EA
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnungsamt und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Gebühren: ja
Bushaltestelle Bismarckstraße
Bus: Linie 6663
Bus: Linie 594
Bus: Linie 285
Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Bus: Linie 185
Bus: Linie 6663
Bus: Linie 285
Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Formulare
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Name des Veranstalters,
- Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung,
- kurze Beschreibung der Veranstaltung,
- Angaben zum Warensortiment.
- Führungszeugnis des Veranstalters,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- voraussichtliche Teilnehmerliste,
- Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen,
- gegebenenfalls Teilnahmebedingungen,
- gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung).
Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Hinweise für Pinneberg: Veranstaltungen
Anmeldeformular, Lageplan (Übersichtskarte über das Gelände), Lageplan zum geplanten Aufbau einschließlich der geplanten Flucht- und Rettungswege, ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Vertrag zur Nutzung in Kopie, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Ausstellerverzeichnis mit Angabe über Standgröße und Angebot, ggf. namentliche Liste der Security-/ bzw. Ordnerkräfte, ggf. Sanitätskonzept, ggf Hygienekonzept, zeitlicher Ablaufplan.
Anmeldeformular, Lageplan (Übersichtskarte über das Gelände), Lageplan zum geplanten Aufbau einschließlich der geplanten Flucht- und Rettungswege, ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Vertrag zur Nutzung in Kopie, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Ausstellerverzeichnis mit Angabe über Standgröße und Angebot, ggf. namentliche Liste der Security-/ bzw. Ordnerkräfte, ggf. Sanitätskonzept, ggf Hygienekonzept, zeitlicher Ablaufplan.
Formulare
Hinweise für Pinneberg: Veranstaltungen
Ja, bitte bei zuständiger Stelle erfragen.
Ja, bitte bei zuständiger Stelle erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 64-71b Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV),
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.15.1 - VwGebV.
Hinweise für Pinneberg: Veranstaltungen
§§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)
§§ 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
Hinweise für Pinneberg: Veranstaltungen
ja
ja
Fristen
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Hinweise für Pinneberg: Veranstaltungen
Anmeldung spätestens 6 Wochen vor geplantem Beginn
Anmeldung spätestens 6 Wochen vor geplantem Beginn
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Pinneberg: Veranstaltungen
2-6 Wochen
2-6 Wochen
Kosten
Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 € (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 € (Folgeantrag).
Hinweise für Pinneberg: Veranstaltungen
i.d.R. 200€
i.d.R. 200€
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Markt, Wochenmärkte, Marktwesen