Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung

    Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.

    Weitere Voraussetzungen:

    • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
    • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung,
    • geeigneter Veranstaltungsort (zum Beispiel dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden).

    Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

    Online-Dienste

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252359116

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wochenmarkt Erlaubnis online beim Amt beantragen

    ID: L100012_280360768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Föhr-Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Gewerbegebiet
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4681 5004-850

    Telefon Festnetz: + 49 4681 5004-809

    E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Föhr-Amrum - Außenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Strunwai 5

    25946 Nebel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nebel Mitte
      Linie:
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4682 9411-14

    Telefon Festnetz: +49 4682 9411-0(Zentrale)

    E-Mail: oa-amrum@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
      • Name des Veranstalters,
      • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung,
      • kurze Beschreibung der Veranstaltung,
      • Angaben zum Warensortiment.
    • Führungszeugnis des Veranstalters,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
    • voraussichtliche Teilnehmerliste,
    • Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen,
    • gegebenenfalls Teilnahmebedingungen,
    • gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung).

    Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 64-71b Gewerbeordnung (GewO),
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV),
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.15.1 - VwGebV.

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Kosten

    Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 € (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 € (Folgeantrag).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Marktwesen, Wochenmärkte, Markt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de