Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung

    Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (Z. B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

    Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich

    • alkoholfreie Getränke,
    • unentgeltliche Kostproben,
    • zubereitete Speisen oder
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

    verabreichen.

    Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: 6675
      • Bus: 589
      • Bus: X89
      • Bus: 489

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    Fax: +49 4122 854-140

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes

    Gaststättenkonzession

    Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz

    Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

    Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
    • Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
    • Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
    • Schnitt- und Lageplansteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FinanzamtFührungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch SüdholsteinAuszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den EhegattenUnterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und HandelskammerAufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung

    Gestattung gemäß § 12 GastG

    Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
    Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
    Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
    Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
    Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.

    Die Kosten richten sich nach dem Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
    Gewerbeanmeldung: 25,-- €
    Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.

    Checkliste Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag)

    Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz

    Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

    Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
    • Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
    • Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
    • Schnitt- und Lageplan
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • Führungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch Südholstein
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den Ehegatten
    • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und Handelskammer
    • Aufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung

    Gestattung gemäß § 12 GastG

    Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
    Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
    Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
    Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
    Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.

    Die Kosten richten sich nach em Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
    Gewerbeanmeldung: 25,-- €
    Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Melde- und Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: 489
      • Bus: X89
      • Bus: 6675
      • Bus: 589

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    Fax: +49 4122 854-140

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Checkliste Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag)

    Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz

    Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

    Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
    • Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
    • Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
    • Schnitt- und Lageplan
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • Führungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch Südholstein
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den Ehegatten
    • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und Handelskammer
    • Aufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung

    Gestattung gemäß § 12 GastG

    Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
    Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
    Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
    Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
    Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.

    Die Kosten richten sich nach em Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
    Gewerbeanmeldung: 25,-- €
    Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes

    Gaststättenkonzession

    Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz

    Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

    Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
    • Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
    • Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
    • Schnitt- und Lageplansteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FinanzamtFührungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch SüdholsteinAuszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den EhegattenUnterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und HandelskammerAufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung

    Gestattung gemäß § 12 GastG

    Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
    Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
    Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
    Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
    Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.

    Die Kosten richten sich nach dem Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
    Gewerbeanmeldung: 25,-- €
    Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Elektronischer Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 12 Gaststättengesetz (GastG),
    • § 56 Abs.3 b Gewerbeordnung (GewO),
    • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.8 - VwGebV.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
    Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de