Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (Z. B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.
Beschreibung
Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
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Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
Linien:- Bus: 489
- Bus: 589
- Bus: X89
- Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hauschildt (Fachbereichsleiter 2)
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes
Gaststättenkonzession
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplansteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FinanzamtFührungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch SüdholsteinAuszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den EhegattenUnterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und HandelskammerAufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Checkliste Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag)
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplan
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Führungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch Südholstein
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den Ehegatten
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und Handelskammer
- Aufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach em Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Amt Geest und Marsch Südholstein - Melde- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
Linien:- Bus: 589
- Bus: 489
- Bus: 6675
- Bus: X89
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Böhm
Frau Drescher
Frau Heitmann
Frau Krieg
Herr Lachmann
Frau Nagel
Frau Sörensen
Internet
Formulare
Checkliste Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag)
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplan
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Führungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch Südholstein
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den Ehegatten
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und Handelskammer
- Aufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach em Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes
Gaststättenkonzession
Gaststättenkonzession nach § 2 Gaststättengesetz
Für den Betrieb einer Gaststätte nach § 2 Gaststättengesetz ist eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (Konzessionsantrag) zu beantragen bzw. vorzulegen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG
- Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der Betriebsräume
- Schnitt- und Lageplansteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom FinanzamtFührungszeugnis Belegart O senden an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung im Amt Geest und Marsch SüdholsteinAuszug aus dem Gewerbezentralregister (13,-- €) Belegartart 9 senden an Amt Geest und Marsch Südholstein, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege / ggf. auch für den EhegattenUnterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz von er Industrie- und HandelskammerAufstellung über die vorgesehenen Öffnungszeiten, Angabe der Privattelefonnummer, Telefonnummer der Betriebsstätte, Aktenzeichen der Baugenehmigung
Gestattung gemäß § 12 GastG
Gemäß § 12 Abs. 1 GaststättenG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auch unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Seit der Änderung des GaststättenG zum 01.07.2005 sind erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe nur noch solche, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Erlaubnispflicht für die Verabreichung zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke ist entfallen.
Somit ist eine Gestattung nach § 12 GaststättenG nur noch dann erforderlich, wenn im Rahmen der Bewirtung alkoholische Getränke verabreicht werden.
Antrag mit Angaben von Datum, Zeitraum, Ort und Zweck der Veranstaltung, s. Antragsformular zum Ausfüllen.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand des Erlaubnisverfahrens.
Gewerbeanmeldung: 25,-- €
Die Gebühr für die Gestattung beläuft sich auf 50,00 €.
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Elektronischer Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Formulare
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Gaststättengesetz (GastG),
- § 56 Abs.3 b Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.8 - VwGebV.
Fristen
Keine
Kosten
Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein