Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.
Hinweise für Pinneberg: Schaustellungen von Personen: Erlaubnis
Antrag
Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, Nachweis Ihrer fachlichen Eignung, ggf. Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, ggf. Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse
Online-Dienst
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 6663
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Behrends (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112601
Frau Wüsthoff (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112602
Frau Rose (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112600
Herr Kosso (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 04101 2112405
Herr Wiechern (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112406
Herr Heidorn (Marktmeister) (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111133
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Erlaubnis für die Schaustellung von Personen (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
- gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
- gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
§ 33a Gewerbeordnung
§ 49 Gewerbeordnung
Hinweise für Pinneberg: Schaustellungen von Personen: Erlaubnis
§ 33a Gewerbeordnung (GewO),
Fristen
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Hinweise für Pinneberg: Schaustellungen von Personen: Erlaubnis
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Pinneberg: Schaustellungen von Personen: Erlaubnis
4-6 Wochen
Kosten
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Hinweise für Pinneberg: Schaustellungen von Personen: Erlaubnis
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein