Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen

    Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.

    Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.

    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.

    Online-Dienste

    Schaustellung von Personen - Erlaubnis (Dataport)

    ID: L100012_278891982

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    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Wasse, Amelie)

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Lutz, Hopmann)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Schaustellungen von Personen: Erlaubnis

    ID: L100012_252376651

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2020 (von: Schmidt, Mike)

    Technisch geändert am 06.05.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Erlaubnis für die Schautellung von Personen - EA

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein  elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schleswiger Str. 66

    24941 Flensburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    24931 Flensburg

    Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstag Nachmittag 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-0

    Fax: 0461 85-2992

    E-Mail: ordnungsverwaltung@flensburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022 (von: Wasse, Amelie)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Kaysen, Kristina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Erlaubnis für die Schaustellung von Personen (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    • Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
    • gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
    • gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
    •  

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33a Gewerbeordnung

    § 49 Gewerbeordnung

    Fristen

    Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

    Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

    Kosten

    Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)