Wanderlager anzeigen
Wer ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchte, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines Wanderlagers gemäß § 56a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Wanderlager: Anzeige (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Amt Ostholstein-Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Amt Ostholstein-Mitte Mo:08:00 - 12:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Servicestelle Sierksdorf Nächste Termine: - 03.04.2024 - 17.04.2024 - 15.05.2024 - 05.06.2024
Kontakt
Kontaktperson
Herr B. Busch (LVB)
Frau W. Dahm
Herr C. Drews (FBL FB1 Finanzen und EDV)
Frau A. Jacobs
Frau K. Karstens
Herr D. Lüdtke
Frau A. Lüth
Frau R. Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau B. Waldow-Reese
Frau N. Ahrens
Frau L.-C. Arndt
Frau M. Arndt
Frau M.-M. Wulf
Frau N.-M. Becker
Herr C. Busch
Frau C. El Basiouni
Herr O. Enzian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-214
Frau N. Falk
Frau L. Fuhl
Frau G. Gurke
Frau C. Henrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau M. Hinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-539
Herr Y. Holtz
Frau Ke. Karstens
Frau C. Keller
Frau N. Kröger-Wellendorf (FBL FB 2 Ordnung und Soziales)
Hausanschrift
Fax: 04528 9174-6200
Telefon Festnetz: 04528 9174-200
E-Mail: n.kroeger-wellendorf@amt-ostholstein-mitte.landsh.de
Frau S. Landt
Herr J. Lickfeld
Herr M. Lühr
Herr P. Mattus
Frau M. Mehnert
Herr C. Otto
Frau A.-C. Paßfall
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-521
Frau N. Reinhardt
Herr D. Schildknecht
Frau C. Schulz
Herr Ca. Schulz
Herr P. Strawe
Herr A. Vogel
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat zu enthalten:
- den Ort und die Zeit der Veranstaltung,
- den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
- den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen und
- gegebenenfalls den Namen des schriftlich bevollmächtigten Vertreters.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein