Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Wanderlager anzeigen

    Wer ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchte, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss dies anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

    Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.

    Online-Dienste

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_252376654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wanderlager online beim Amt anzeigen

    ID: L100012_280360781

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll.

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Anzeige eines Wanderlagers gemäß § 56a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Föhr-Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Gewerbegebiet
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4681 5004-850

    Telefon Festnetz: + 49 4681 5004-809

    E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Föhr-Amrum - Außenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Strunwai 5

    25946 Nebel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nebel Mitte
      Linie:
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4682 9411-14

    Telefon Festnetz: +49 4682 9411-0(Zentrale)

    E-Mail: oa-amrum@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat zu enthalten:

    • den Ort und die Zeit der Veranstaltung,
    • den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
    • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen und
    • gegebenenfalls den Namen des schriftlich bevollmächtigten Vertreters.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de